Vorbemerkung
Durch Erteilung des Auftrags erklaert sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschaeftsbedingungen einverstanden. Auftraggeber ist, wer die Maklerleistungen in Anspruch nimmt. Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form und wird grundsaetzlich mit Inanspruchnahme der Maklerleistungen verbindlich erteilt. Dies umfasst etwa die Kontaktaufnahme wegen eines Immobilienangebots.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Auftraege mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen sowie Informationen zur Auftragsbearbeitung vertraulich zu behandeln.
§ 1 Befugnis
Wir versichern, dass wir vom Verkaeufer ggf. Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten.
§ 2 Doppeltaetigkeit
Wir sind uneingeschraenkt berechtigt, fuer beide Vertragspartner (Kaeufer und Verkaeufer oder Vermieter und Mieter) entgeltlich oder unentgeltlich taetig zu sein.
§ 3 Weitergabeverbot
Alle objektbezogenen Informationen und Exposes sind ausschliesslich fuer den persoenlichen Gebrauch des Empfaengers bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei unerlaubter Weitergabe haftet der Empfaenger fuer den gesamten Provisionsanspruch des Maklers, falls dieser nicht von den Vertragsschliessenden erhalten wird. Der Empfaenger kann sich nicht auf das Fehlen gesetzlicher Voraussetzungen berufen. Die Provision wird bei Abschluss des durch die Weitergabe entstandenen Vertrages faellig.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber oder Empfaenger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzueglich, spaetestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich unter Beifuegung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlaesst er dies, anerkennt er damit, unsere Taetigkeit in dieser Angelegenheit als eine fuer den Abschluss ursaechliche Taetigkeit an. Bei Alleinauftraegen besteht der Provisionsanspruch auch bei frueherer Objektkenntnis.
§ 5 Maklerhonorar
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die nachfolgend angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des rechtskraeftigen Vertragsabschlusses verdient und faellig.
Provisionssaetze (sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen bestehen):
Kaufvertraege gebrauchte Immobilien/unbebaute Grundstuecke (Inland): Kaeufer zahlt an das Unternehmen 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, mindestens 5.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Neubau-Immobilien (Inland): Kaeufer zahlt in der Regel keine Provision.
Gewerbevermietungen (Inland): Mieter oder Paechter zahlt 2,38 % der Nettomonatskaltmieten beziehungsweise -pacht inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Weicht der tatsaechlich geschlossene Vertrag inhaltlich ab, aber erreicht wirtschaftlich denselben Erfolg, bleibt der Anspruch auf die urspruenglich vereinbarte Provision bestehen. Der Provisionsanspruch gilt auch fuer Ersatzgeschaefte, etwa wenn der Auftraggeber mit dem Rechtsnachfolger des nachgewiesenen Vertragspartners einen Vertrag abschliesst oder das nachgewiesene Objekt kaeuflich erwirbt statt es zu mieten.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber, Angebotsempfaenger oder Empfaenger unseres Exposes hat uns unverzueglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag ueber das von uns ihm nachgewiesene Objekt oder ueber ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschliesst.
§ 7 Haftung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Objektangaben beruhen ausschliesslich auf Informationen des Verkaeufers, Vermieters oder eines berechtigten Dritten. Wir sind selbstverstaendlich ebenfalls um richtige und vollstaendige Angaben bemueht, koennen jedoch fuer diese Angaben keine Gewaehr oder Haftung uebernehmen. Das Unternehmen uebernimmt keine Haftung fuer die Bonitaet vermittelter Vertragsparteien.
§ 8 Verjaehrung
Die Verjaehrungsfrist fuer alle Schadensersatzansprueche eines Auftraggebers gegen Makler betraegt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die schadensersatzausloesende Handlung begangen wurde. Gesetzliche Verjaehrungsregelungen, die kuerzere Fristen vorsehen, gelten als vereinbart.
§ 9 Gerichtsstand
Erfuellungsort – sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist 89081 Ulm. Deutsches Recht ist anwendbar.
§ 10 Sonstiges
Der Informations-, Angebots- und/oder Expose-Empfaenger bestaetigt abschliessend, dass sonstige stillschweigende oder muendliche Nebenabreden ueber das Expose hinaus nicht getroffen wurden. Zusaetzliche Vereinbarungen erlangen nur dann Gueltigkeit, wenn sie schriftlich bestaetigt werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungueltig sein, soll die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon nicht beruehrt werden. Unwirksame Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am naechsten kommen und dem vertraglichen Inhalt nicht zuwiderlaufen.