Eine WEG kann ihre Hausverwaltung jederzeit wechseln — seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür ein einfacher Mehrheitsbeschluss nach § 26 Abs. 3 WEG. Ein wichtiger Grund ist für die Abberufung nicht mehr erforderlich. Der Ablauf folgt sechs klaren Schritten: Unzufriedenheit analysieren, Alternativen recherchieren, mindestens drei Angebote einholen, den Beschluss vorbereiten, auf der Eigentümerversammlung abstimmen und die Übergabe koordinieren. Vom ersten Gedanken bis zur vollständigen Übernahme durch die neue Verwaltung vergehen typischerweise drei bis sechs Monate. Entscheidend ist, dass Abberufung (Organstellung) und Kündigung des Verwaltervertrags sauber getrennt werden — beides sollte in einem Beschluss geregelt sein. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart war. Damit haben Eigentümer heute deutlich mehr Handlungsspielraum als vor der Reform.
Wann ist ein Verwalterwechsel sinnvoll?
Nicht jede Unstimmigkeit rechtfertigt einen Verwalterwechsel. Die Suche nach einer neuen Verwaltung kostet Zeit und bindet Ressourcen im Beirat. Trotzdem gibt es klare Warnsignale, bei denen Sie handeln sollten:
- Mangelnde Erreichbarkeit: E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet, Rückrufe erfolgen nicht. Eigentümer fühlen sich nicht ernst genommen. Eine professionelle Hausverwaltung reagiert verlässlich innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
- Fehlerhafte Abrechnungen: Wiederholt falsche Jahresabrechnungen oder Wirtschaftspläne mit rechnerischen Fehlern sind ein ernstes Zeichen mangelnder Sorgfalt.
- Keine digitalen Werkzeuge: Wer 2026 noch Protokolle per Post verschickt und keine Online-Einsicht in Dokumente bietet, hat den Anschluss verloren.
- Versäumte Fristen: Verspätete Abrechnungen, nicht fristgerecht einberufene Versammlungen oder verschleppte Instandhaltungsmaßnahmen schaden der WEG finanziell.
- Fehlende Zertifizierung: Seit Dezember 2023 kann jeder Eigentümer nach § 26a WEG die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Fehlt die Zertifizierung, ist das ein legitimer Wechselgrund.
- Intransparente Auftragsvergabe: Wenn Handwerkeraufträge immer an dieselben Firmen gehen und Vergleichsangebote fehlen, stimmt etwas nicht.
Wenn mehrere dieser Punkte zutreffen, ist ein Verwalterwechsel kein Affront, sondern eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung der Eigentümergemeinschaft.
Rechtliche Grundlagen: § 26 WEG im Detail
Vor der WEG-Reform 2020 brauchte eine Abberufung des Verwalters einen „wichtigen Grund" — etwa grobe Pflichtverletzungen. Das hat viele WEGs davon abgehalten, eine unzufriedenstellende Verwaltung auszutauschen. Seit dem 01.12.2020 ist die Rechtslage deutlich eigentümerfreundlicher.
Bestellung und Abberufung — zwei Seiten derselben Medaille
Das WEG-Recht unterscheidet strikt zwischen der Organstellung des Verwalters und dem Verwaltervertrag. Die Organstellung wird durch Beschluss der Eigentümerversammlung begründet und beendet. Der Verwaltervertrag regelt die konkreten Pflichten und die Vergütung.
Für die Praxis bedeutet das: Die Eigentümerversammlung kann den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit (Kopfmehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer) abberufen. Der Beschluss sollte gleichzeitig die Kündigung des Verwaltervertrags beinhalten, damit kein Vertrag ohne Organstellung weiterläuft.
Die Sechs-Monats-Regel
Nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG endet der Verwaltervertrag spätestens sechs Monate nach der Abberufung — unabhängig davon, was im Vertrag steht. Längere Kündigungsfristen oder Laufzeiten sind unwirksam, soweit sie diese Grenze überschreiten. Diese Regelung schützt die Eigentümer vor überlangen Vertragsbindungen.
Schadensersatzansprüche
Die abberufene Verwaltung kann grundsätzlich Schadensersatz für entgangene Vergütung geltend machen, wenn kein wichtiger Grund vorlag. In der Praxis sind diese Ansprüche auf maximal sechs Monate begrenzt und werden häufig nicht durchgesetzt. Dieses Risiko sollte der Beirat kennen, es sollte aber keinen Eigentümer davon abhalten, bei berechtigter Unzufriedenheit zu handeln.
Verwalterwechsel in 6 Schritten
Schritt 1: Unzufriedenheit analysieren und dokumentieren
Bevor Sie aktiv werden, sammeln Sie konkrete Fakten. Vage Aussagen wie „die Verwaltung ist schlecht" überzeugen keine Miteigentümer. Dokumentieren Sie stattdessen: Welche E-Mails blieben unbeantwortet? Welche Fristen wurden verpasst? Wo gibt es Fehler in der Abrechnung? Eine sachliche Aufstellung, die Sie den Miteigentümern vorlegen können, ist die Grundlage für alles Weitere.
Schritt 2: Alternativen recherchieren
Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einer neuen Verwaltung. Gute Verwaltungen sind gefragt und haben nicht unbegrenzt Kapazitäten. Achten Sie auf: Zertifizierung nach § 26a WEG, Mitgliedschaft in einem Berufsverband (VDIV, BVI), Erfahrung mit vergleichbaren WEG-Größen und regionale Präsenz. Eine Verwaltung, die Ihre Liegenschaft in 15 Minuten erreichen kann, ist im Havariefall Gold wert.
Schritt 3: Mindestens drei Angebote einholen
Lassen Sie sich von mindestens drei Verwaltungen ein schriftliches Angebot erstellen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis pro Einheit und Monat, sondern auf den Leistungsumfang: Was ist im Grundhonorar enthalten, was wird zusätzlich berechnet? Sondervergütungen für Sanierungsbegleitung, Eigentümerversammlungen oder Mahnwesen können den tatsächlichen Preis erheblich beeinflussen.
Bei Avioni Immobilien erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar aufgeschlüsselten Leistungen — ohne versteckte Zusatzkosten. Wir empfehlen jedem Beirat, Angebote immer vergleichbar zu machen, indem Sie denselben Leistungskatalog an alle Bewerber senden.
Schritt 4: Beschluss vorbereiten
Der Verwalterwechsel wird auf einer Eigentümerversammlung beschlossen. Das kann die ordentliche Jahresversammlung sein oder eine außerordentliche Versammlung, die nach § 24 Abs. 2 WEG von einem Viertel der Eigentümer verlangt werden kann. Formulieren Sie den Beschlussantrag sorgfältig — er sollte drei Punkte enthalten:
- Abberufung der bisherigen Verwaltung zum Datum X
- Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags zum selben Datum
- Bestellung der neuen Verwaltung ab Datum Y mit Abschluss des neuen Verwaltervertrags
Idealerweise liegen die Angebote der neuen Verwaltung der Einladung zur Versammlung bei, damit alle Eigentümer sich vorab informieren können.
Schritt 5: Eigentümerversammlung und Abstimmung
Auf der Versammlung wird über den Beschlussantrag abgestimmt. Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Kopfprinzip). Wichtig: Die bisherige Verwaltung darf an der Versammlung teilnehmen und sich äußern, hat aber kein Stimmrecht. Viele Verwaltungen laden in dieser Situation auch die Kandidaten zur Vorstellung ein — das ist professionell und erhöht die Akzeptanz des Beschlusses.
Schritt 6: Übergabe koordinieren
Nach dem Beschluss beginnt die eigentliche Arbeit: die geordnete Übergabe von der alten an die neue Verwaltung. Dieser Schritt wird häufig unterschätzt und verdient besondere Aufmerksamkeit.
Die Übergabe: Was muss übergeben werden?
Die abberufene Verwaltung ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Vermögenswerte der WEG herauszugeben. Dieser Herausgabeanspruch ist gesetzlich verankert und umfasst:
- Verwaltungsunterlagen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Protokolle aller Eigentümerversammlungen, Korrespondenz, Versicherungsunterlagen, Energieausweise
- Buchführung: Alle Buchhaltungsunterlagen, offene-Posten-Listen, Kontoauszüge, Belege, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Bankkonten: Verfügungsberechtigung über die WEG-Konten muss übertragen werden. Die alte Verwaltung muss ihre Kontovollmachten zurückgeben.
- Schlüssel: Alle Schlüssel für Gemeinschaftseigentum — Haustüren, Keller, Technikräume, Briefkästen
- Laufende Verträge: Übersicht aller bestehenden Verträge (Wartung, Reinigung, Versicherung, Energielieferung) mit Laufzeiten und Kündigungsfristen
- Offene Vorgänge: Übersicht über laufende Rechtsstreitigkeiten, offene Versicherungsschäden, geplante Instandhaltungsmaßnahmen
Bei Avioni Immobilien koordinieren wir die Übergabe aktiv mit der bisherigen Verwaltung. Wir erstellen eine strukturierte Checkliste und verfolgen jeden Punkt bis zur vollständigen Erledigung — damit nichts verloren geht und die WEG ab dem ersten Tag professionell betreut wird.
Typische Stolperfallen beim Verwalterwechsel
Die blockierende Alt-Verwaltung
Manche Verwaltungen reagieren auf ihre Abberufung mit Verzögerungstaktik: Unterlagen werden nur häppchenweise herausgegeben, Kontovollmachten nicht rechtzeitig übertragen, Rückfragen ignoriert. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die WEG hat einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch. Setzen Sie der alten Verwaltung eine Frist von 14 Tagen und kündigen Sie bei Nichterfüllung rechtliche Schritte an. In den meisten Fällen reicht das.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen
Gerade bei Verwaltungen, die jahrelang ohne digitale Systeme gearbeitet haben, fehlen manchmal Unterlagen oder sind unvollständig. Die neue Verwaltung muss dann rekonstruieren, was möglich ist, und fehlende Dokumente neu beschaffen — etwa beim Grundbuchamt oder bei Versicherungen. Das kostet Zeit, ist aber lösbar.
Das Verwaltungsvakuum vermeiden
Zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Verwaltung darf keine Lücke entstehen. In einem verwalterlosen Zeitraum kann niemand rechtsverbindlich für die WEG handeln, keine Rechnungen freigeben und keine Verträge abschließen. Planen Sie den Übergang so, dass die neue Verwaltung am Tag nach dem Ende der alten antritt. Der Beschluss auf der Eigentümerversammlung sollte die Datumsangaben entsprechend aufeinander abstimmen.
Den Beirat einbinden
Der Verwaltungsbeirat spielt beim Verwalterwechsel eine zentrale Rolle. Er recherchiert Alternativen, holt Angebote ein und bereitet den Beschluss vor. Wenn Sie im Beirat sitzen und einen Wechsel anstreben, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Miteigentümern auf. Ein Verwalterwechsel gelingt am besten, wenn er von einer breiten Mehrheit getragen wird — nicht als Überrumpelung auf der Versammlung.
Checkliste für den Verwalterwechsel
Damit Sie den Überblick behalten, hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Mängel der bisherigen Verwaltung konkret dokumentieren
- Frühzeitig mindestens drei alternative Verwaltungen kontaktieren
- Angebote auf Basis eines einheitlichen Leistungskatalogs einholen
- Zertifizierung nach § 26a WEG und Verbandsmitgliedschaft prüfen
- Beschlussantrag mit Abberufung, Vertragskündigung und Neubestellung formulieren
- Stimmenmehrheit vor der Versammlung sicherstellen
- Nahtlosen Übergang ohne Verwaltungsvakuum planen
- Übergabe-Checkliste erstellen und Fristen setzen
- Kontovollmachten und Schlüssel aktiv nachverfolgen
Ein Verwalterwechsel ist kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Mit der richtigen Vorbereitung und einer neuen Verwaltung, die den Übergang aktiv begleitet, läuft der Prozess strukturiert und ohne böse Überraschungen. Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken und Ihre WEG in Ulm, Neu-Ulm oder der Region liegt, sprechen Sie uns an — wir beraten Sie gerne und übernehmen die Koordination der Übergabe.
Häufige Fragen
Kann man die Hausverwaltung jederzeit wechseln?
Ja, seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümerversammlung den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen — ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?
Von der ersten Angebotsanfrage bis zur vollständigen Übergabe sollten Sie drei bis sechs Monate einplanen. Die reine Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung geht schnell, aber die Übergabe aller Unterlagen und Konten braucht Zeit.
Was kostet ein Verwalterwechsel?
Der Wechsel selbst verursacht keine direkten Kosten für die WEG. Die alte Verwaltung ist zur kostenlosen Herausgabe aller Unterlagen verpflichtet. Lediglich die Vergütung der neuen Verwaltung beginnt ab dem vereinbarten Übernahmetermin.
Was tun, wenn die alte Verwaltung die Unterlagen nicht herausgibt?
Die WEG hat einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch. Setzen Sie zunächst eine Frist von 14 Tagen. Reagiert die Verwaltung nicht, kann die neue Verwaltung den Anspruch gerichtlich durchsetzen — notfalls per einstweiliger Verfügung.
Verwaltung wechseln? Wir machen den Übergang reibungslos.
Avioni Immobilien übernimmt die professionelle Verwaltung Ihrer WEG — inklusive Übergabekoordination mit der bisherigen Verwaltung.
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