Die Energiewende macht auch vor Wohnungseigentümergemeinschaften nicht halt. Mit dem Solarpaket I und der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG eröffnen sich für WEG völlig neue Möglichkeiten, selbst erzeugten Solarstrom direkt an Bewohner zu liefern. Doch welche Modelle gibt es, was hat sich 2025/2026 geändert, und wie setzen Eigentümergemeinschaften das konkret um?
Mieterstrom vs. gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Unterschiede
Bevor wir in die Details einsteigen, ist es wichtig, die beiden Modelle klar voneinander abzugrenzen. Beide ermöglichen es, Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses an die Bewohner zu liefern — doch die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich.
Das klassische Mieterstrommodell
Beim klassischen Mieterstrom nach § 48a EEG erzeugt der Anlagenbetreiber (in der Regel der Gebäudeeigentümer oder ein Drittanbieter) Solarstrom auf dem Dach und verkauft diesen direkt an die Mieter oder Wohnungseigentümer im Gebäude. Der Anlagenbetreiber tritt dabei als Energieversorger auf und unterliegt den entsprechenden Pflichten: Er muss Stromlieferverträge abschließen, den Reststrom beschaffen und die Abrechnung übernehmen.
Dafür erhält er den sogenannten Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG, der je nach Anlagengröße zwischen 1,5 und 2,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Eine wichtige Voraussetzung: Der Strom muss innerhalb des Gebäudes oder in unmittelbarer räumlicher Nähe verbraucht werden, und der Mieterstromanbieter darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs verlangen.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG
Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist, wurde ein völlig neues Modell eingeführt: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Dieses Modell ist deutlich einfacher umzusetzen, denn der Gebäudeeigentümer oder die WEG muss nicht als Energieversorger auftreten.
Konkret funktioniert das so: Die Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom. Dieser wird über einen statischen oder dynamischen Verteilschlüssel auf die teilnehmenden Wohneinheiten aufgeteilt. Für den nicht durch Solar abgedeckten Bedarf hat jeder Bewohner weiterhin seinen regulären Stromliefervertrag. Die Messung erfolgt über intelligente Messsysteme (Smart Meter), die bis 2025 ohnehin flächendeckend eingebaut werden sollen.
Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Für WEG ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besonders interessant, weil sie deutlich niedrigere Einstiegshürden hat als das klassische Mieterstrommodell. Dennoch gibt es einige rechtliche und organisatorische Punkte zu beachten.
Beschlussfassung in der WEG
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeinschaftsdach stellt eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG dar. Seit der WEG-Reform 2020 reicht hierfür grundsätzlich ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Das ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber der früheren Rechtslage, die häufig Einstimmigkeit erforderte.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Wenn die bauliche Veränderung die Kosten erheblich verändert oder einzelne Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, können abweichende Regelungen gelten. In der Praxis bedeutet das: Eine sorgfältige Vorbereitung des Beschlusses und eine transparente Kostenaufstellung sind entscheidend.
Kostentragung und Verteilung
Die Kosten für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage tragen grundsätzlich diejenigen Eigentümer, die dem Beschluss zugestimmt haben (§ 21 WEG). In der Praxis einigt man sich jedoch häufig auf eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen, insbesondere wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Eigentümer von der Anlage profitieren.
Alternativ kann die WEG einen Drittanbieter beauftragen, der die Anlage auf eigene Kosten installiert, betreibt und den Strom an die Bewohner liefert. In diesem Fall trägt die WEG kein Investitionsrisiko, profitiert aber von günstigerem Solarstrom.
Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich Mieterstrom für WEG?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja, und zwar zunehmend. Die Wirtschaftlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab:
- Dachfläche und Ausrichtung: Süd- oder Ost-West-Dächer mit wenig Verschattung sind ideal. Auch Flachdächer eignen sich gut mit aufgeständerten Modulen.
- Anzahl der Wohneinheiten: Je mehr Einheiten teilnehmen, desto höher der Eigenverbrauchsanteil und desto besser die Wirtschaftlichkeit.
- Strompreisniveau: Bei den aktuellen Strompreisen von rund 35-40 Cent/kWh kann Solarstrom für 12-18 Cent/kWh erzeugt werden — eine erhebliche Ersparnis.
- Mieterstromzuschlag: Beim klassischen Mieterstrommodell erhöht der Zuschlag nach § 48a EEG die Wirtschaftlichkeit zusätzlich.
- Speicher: Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30-40 % auf 60-70 % steigern, erfordert aber eine zusätzliche Investition.
Eine typische PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 10-20 Wohneinheiten amortisiert sich in der Regel innerhalb von 10-14 Jahren. Bei steigenden Strompreisen kann dieser Zeitraum deutlich kürzer ausfallen. Die Lebensdauer moderner Solarmodule beträgt 25-30 Jahre, sodass über die gesamte Nutzungsdauer erhebliche Einsparungen möglich sind.
Förderung und finanzielle Anreize
Neben dem Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- KfW-Förderung: Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien — Standard" (270). Für WEG besonders relevant: Die Förderung kann auch für gemeinschaftliche Anlagen beantragt werden.
- Landesförderung Baden-Württemberg: Das Land fördert Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen. Auch in Bayern gibt es regionale Förderprogramme, die für WEG im Raum Ulm und Neu-Ulm relevant sein können.
- Steuerliche Vorteile: Seit 2023 ist die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden mit einem Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer begünstigt (§ 12 Abs. 3 UStG). Das bedeutet: keine Mehrwertsteuer auf die Anlage.
Praktische Schritte zur Umsetzung
Wenn Ihre WEG Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umsetzen möchte, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
1. Machbarkeitsprüfung
Lassen Sie zunächst prüfen, ob Ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist. Ein Fachbetrieb oder Energieberater kann die Dachfläche, Statik, Verschattung und den voraussichtlichen Ertrag bewerten. Viele Stadtwerke und Energieberater bieten diese Erstberatung kostenlos oder zu geringen Kosten an.
2. Modellwahl
Entscheiden Sie, ob Sie das klassische Mieterstrommodell (§ 48a EEG) oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) bevorzugen. Für kleinere WEG ohne professionelle Verwaltungsstruktur ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oft die einfachere Lösung.
3. Beschluss in der Eigentümerversammlung
Bereiten Sie den Beschluss sorgfältig vor. Dazu gehören eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, konkrete Angebote und eine klare Darstellung der Rechte und Pflichten der beteiligten Eigentümer. Ihre Hausverwaltung kann die Beschlussvorlage erstellen und die rechtssichere Formulierung übernehmen.
4. Umsetzung und Betrieb
Nach dem positiven Beschluss folgen die Beauftragung des Fachbetriebs, die Installation, die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister sowie die Einrichtung der Messinfrastruktur. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung muss zudem ein Gebäudestromnutzungsvertrag mit den teilnehmenden Bewohnern geschlossen werden.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bieten WEG eine echte Chance, die Energiekosten für alle Bewohner zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren noch nie so günstig wie 2026: vereinfachte Beschlussfassung nach § 20 WEG, das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG und attraktive Fördermöglichkeiten.
Entscheidend ist eine professionelle Begleitung des gesamten Prozesses — von der Machbarkeitsprüfung über die Beschlussfassung bis zum laufenden Betrieb. Als erfahrene Hausverwaltung in Ulm und Neu-Ulm unterstützen wir Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Umsetzung reibungslos zu gestalten.
Sie möchten Mieterstrom in Ihrer WEG umsetzen?
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und begleiten den gesamten Prozess — von der Beschlussvorbereitung bis zur Inbetriebnahme.
Jetzt kostenlos beraten lassen